Die beiden Ortskerne von Heimbach und Weis sind im Lauf der Zeit baulich so eng miteinander verschmolzen, daß die ehedem selbständigen Landgemeinden daraus die kommunalpolitischen Konsequenzen zogen und sich am 1. September 1960 zur Gemeinde Heimbach-Weis vereinigten. Zehn Jahre später ging sie als Stadtteil im neuen Neuwied auf. Zusammen mit dem nicht ganz so eng benachbarten Gladbach, das daher selbständige Gemeinde blieb und auch ein gesonderter Stadtteil wurde, hatten Heimbach und Weis jahrhundertelang, vom hohen Mittelalter bis in die Neuzeit, eine Drei-Orte-Einheit gebildet: ein Kirchspielgericht mit dem Pfarrort Heimbach als Mittelpunkt. Aber kein Kirchspiel gewöhnlicher Art, sondern mehr: Aufgrund besonderer historisch-politischer Verhältnisse ein territoriales Unikum, das man einen "Bauernfreistaat" nennen könnte.

Frühgeschichtliche Besiedlung

Zahlreiche Grabhügel im Heimbacher Wald aus der Letenezeit um 1000 bis 500 v. Chr. weisen auf eine vor- und frühgeschichtliche Besiedlung hin, ebenso die vielleicht aus derselben Zeit herrührende, vielleicht auch jüngere sogenannte "Alte Burg" unterhalb des nach ihr benannten Burghofes (erbaut 1855/57) - eine heute kaum noch zu erkennenden Ringwall-Anlage mit Graben und Trockenmauerwerk als Fliehburg in Kriegszeiten für die umliegenden Siedlungen.
Erstmals urkundlich erwähnt wurde Heimbach im Jahre 1093 in einer Stiftung des Pfalzgrafen Heinrich III. an die Abtei Maria Laach. Die Stiftung wird 1191 von Kaiser Heinrich VI. bestätigt. Heimbach gehörte zur Grundherrschaft Bendorf, die außerdem auch Engers umfaßte
Auf dem Schönfeld bei Heimbach wurden Gau- und Königsgerichtsverhandlungen abgehalten.

Rechtszersplitterung

Noch im ausgehenden Mittelalter erhielten die Grafen zu Wied wiederholt (1475,1516, 1521) die kaiserliche Belehnung mit dem Schönfelder Hochgericht, können aber davon kaum Gebrauch machen, da sich im Gebiet von Heimbach viele Herren um die Hoheit stritten: Die Grafen von Wied, die von Isenburg als Grundherren, die Äbte von Rommersdorf, die Grafen von Sayn, die Hammersteiner, das Trierer Simeonsstift und die verschiedenen Heimbacher Ortsadelsgeschlechter. Von dieser Rechts- und Besitzzersplitterung profitierte nur einer: die Gemeinschaft der Heimbacher (und Weiser und Gladbacher) Bauern. Sie verstand es, auszunutzen, dass Heimbach altes Reichsgut gewesen und daher König und Reich immer oberster Gerichtsherr war, und sich ergo als "Freiheimgericht", d.h. als unabhängiges Bauernrecht zu behaupten. Im Verein mit anderen, einer Stadt zukommenden Freiheiten wie Marktrecht und Befestigungsrecht errang Heimbach etwas vom Nimbus einer Freien Reichsstadt im Landformat.

Kurtrierscher Besitz

Im 16. Jahrhundert gingen die Rechte der Abtei Rommersdorf und derer zu Wied an Kurtrier, später verpfändeten auch die Isenburger ihre Heimbacher Rechte, und als letzter trat der Graf von Sayn 1606 endgültig seine Vogteirechte in Heimbach an Kurtrier ab. Damit war der Kurfürst-Erzbischof alleiniger Herrscher in Heimbach - das Ende des "Bauernfreistaates". 1803 gehörte Heimbach zur Bürgermeisterei Engers und damit zunächst zum Landkreis Koblenz, ab 1822 zum Kreis Neuwied. Seit 1970 ist der Doppelort Heimbach-Weis Stadtteil der neuen Stadt Neuwied.

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